Am gestrigen Dienstag hat das Bayerische Kabinett die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert. Somit bleiben weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport vorerst auf absehbare Zeit praktisch aus.
Gemäß des vom BFV verabschiedeten Vier-Punkte-Plans steht nun auch fest, dass die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Saison 2019/2021 nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann.
Wie vorab angekündigt, werden alle bayerischen Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands über einen Abbruch der Saison und die dabei anzuwendenden Regularien durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen.
Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die aktuellen Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
Den Link zur entsprechenden Artikel des BFV findet ihr hier:
https://www.bfv.de/news/corona/2021/04/abbruch-der-saison-2019-21